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FSK 18 Freischaltung

Um 18er Spiele und Indextitel bei uns kaufen zu können, benötigen Sie eine Freischaltung des Benutzerkontos. Für die Freischaltung besteht die Möglichkeit einer automatisch Freischaltung über den Schufa Identitätscheck.

Sofern Sie noch kein Kundenkonto haben, können Sie während der Registrierung die Checkbox "Altersprüfung durchführen" aktivieren, die Überprüfung läuft dann automatisch und Sie werden bei erfolgreicher Altersprüfung direkt freigeschaltet. 18er Spiele und Index Titel können dann direkt gesehen und gekauft werden. Der Versand der Medien erfolgt per Einschreiben Eigenhändig an die Rechnungsadresse.

Sollten Sie bereits ein Kundenkonto angelegt haben und möchten sich nachträglich freischalten. Dies kann unter "Mein Konto" --> "FSK 18 Freischaltung" einmalig durchgeführt werden.

Mit bestätigen der Checkbox "Altersprüfung durchführen"stimmen Sie der folgenden Nutzungsverinbarung zu:

WICHTIG: Es findet keine Bonitätsprüfung statt und die an die SCHUFA übermittelten Daten werden nicht bzw. allein aus Nachweisgründen des Identitäts-Checks im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.

Nutzungsverinbarung

Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten zum Zwecke der Identitätsprüfung an die SCHUFA (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) übermittelt werden. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den von mir angegebenen Personalien in Prozentwerten sowie ggf. einen Hinweis auf eine zurückliegend bei der SCHUFA oder einem anderem Vertragspartner durchgeführte ausweisgestützte Legitimationsprüfung zurück.

Die Firma Flohhaus24 kann unter www.flohhaus24.de somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der von mir angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert und über 18 Jahre alt ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung meiner Daten im SCHUFA-Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert. Nähere Informationen finden Sie unter www.meineschufa.de.

Informationen:

Altersfreigaben für Computerspiele sind seit dem 1.4.2003 gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur Zugang zu Spiele-Software haben, die für ihr jeweiliges Alter unbedenklich ist.

Im Rahmen ihrer Prüfung untersuchen die Sachverständigen der USK alle Spielelemente in ihrem Zusammenhang mit Abforderungen durch die Übernahme einer Spielerrolle. Es entsteht eine Aussage über Medienerfahrungen und Wirkungsvermutungen im Blick auf bestimmte Altersgruppen.

Die Altersgruppen selbst sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG § 14 Abs. 2) festgelegt. Die Altersfreigaben werden durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden auf der Grundlage der Empfehlung des Prüfgremiums vergeben. Die Sticker sind eingetragene Warenzeichen der USK. Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datenträger.

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.

keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchGIn allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
Quelle: www.usk.de