Aufgrund der Jugenschutzbestimmungen in Deutschland dürfen indizierte Artikel nicht öffentlich beworben werden. Um diese zu sehen und kaufen zu können, muss ihre Volljährigkeit verifiziert werden.
Dies kann wie folgt geschehen:
» Registrierung mit einem Kundenkonto
Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten zum Zwecke der
Identitätsprüfung an die SCHUFA (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201
Wiesbaden) übermittelt werden. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den
Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den
von mir angegebenen Personalien in Prozentwerten sowie ggf. einen
Hinweis auf eine zurückliegend bei der SCHUFA oder einem anderem
Vertragspartner durchgeführte ausweisgestützte Legitimationsprüfung
zurück.
Die Firma Flohhaus24 kann unter www.flohhaus24.de somit anhand der
übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der
von mir angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert und
über 18 Jahre alt ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine
Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung meiner
Daten im SCHUFA-Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus
Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der
SCHUFA gespeichert. Nähere Informationen finden Sie unter www.meineschufa.de.
Informationen:
Altersfreigaben für Computerspiele sind seit dem 1.4.2003 gesetzlich vorgeschrieben.
Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur Zugang zu Spiele-Software haben,
die für ihr jeweiliges Alter unbedenklich ist.
Im Rahmen ihrer Prüfung untersuchen die Sachverständigen der USK alle Spielelemente in ihrem
Zusammenhang mit Abforderungen durch die Übernahme einer Spielerrolle. Es entsteht eine
Aussage über Medienerfahrungen und Wirkungsvermutungen im Blick auf bestimmte Altersgruppen.
Die Altersgruppen selbst sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG §
14 Abs. 2) festgelegt. Die Altersfreigaben
werden durch den Ständigen Vertreter der Obersten
Landesjugendbehörden auf der Grundlage der Empfehlung des Prüfgremiums
vergeben.
Die Sticker sind eingetragene Warenzeichen der USK. Die
Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in
der Regel auf jedem Datenträger.
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG. | |
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Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG. | |
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Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG. | |
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Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG. | |
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keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG. | |
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Quelle: www.usk.de |